#1 Können Sie mir nicht mit Schimmel kommen?

Shownotes

In der ersten Folge Fair & Gerecht besteht Erklärungsbedarf. Erklärungsbedarf darüber warum Martin Glöckner und Thilo Könicke dieses neumoderne Zeugs "Podcast" überhaupt machen, warum sich Richter manchmal Schimmel wünschen und warum ein Staubsaugerkauf auf der Grünen Woche beim Europäischen Gerichtshof landete.

Und für alle Azubis und Studenten klären Martin und Thilo nochmal die Basics und Fallstricke rund um das Thema Mietrecht und Verbraucherwiderrufe auf Messen.

Die wichtigsten Take-Aways für euch:

  • Messestände sind keine klassischen Mietobjekte, sondern kombinierte Leistungen aus verschiedenen Vertragstypen.
  • Messestände können nicht als Mietobjekte im herkömmlichen Sinne betrachtet werden, da sie keine klassischen Mietrechte gewähren.
  • Die Verbraucher haben ein Widerrufsrecht, um eigene Kaufentscheidungen zu überdenken. Diese gelten 14 Tage nach dem Kauf.
  • Es gibt Ausnahmen beim Verbraucherwiderruf auf Messen, abhängig von der Art der Veranstaltung und dem Verkaufsstand.

Habt ihr Fragen oder Anregungen? Dann meldet euch direkt bei Martin Glöckner oder Thilo Könicke:

>> Kontakt Martin Glöckner | >> Kontakt Thilo Könicke

Neuer Kommentar

Dein Name oder Pseudonym (wird öffentlich angezeigt)
Mindestens 10 Zeichen
Durch das Abschicken des Formulars stimmst du zu, dass der Wert unter "Name oder Pseudonym" gespeichert wird und öffentlich angezeigt werden kann. Wir speichern keine IP-Adressen oder andere personenbezogene Daten. Die Nutzung deines echten Namens ist freiwillig.